Parallel Kapitel 1Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: | 1Und Jahwe redete mit Mose und Aaron also: | 1Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: |
2Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. | 2Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: wenn irgend jemand an seiner Scham einen Fluß hat, so ist solches ein unreiner Fluß. | 2Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. |
3Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. | 3Und zwar verhält es sich so mit seiner Unreinigkeit infolge seines Flusses: Mag nun der Fluß aus seiner Scham im Gange sein oder seine Scham verstopft sein, so daß nichts ausfließt - es liegt Unreinigkeit bei ihm vor. | 3Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch vom Fluß eitert oder verstopft ist. |
4Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. | 4Alles Lager, auf dem der Flüssige liegt, wird unrein, und alles Geräte, auf dem er sitzt, wird unrein. | 4Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzet, wird unrein werden. |
5Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. | 5Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | 5Und wer sein Lager anrühret; der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
6Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. | 6Und wer sich auf das Geräte setzt, auf dem der Flüssige saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | 6Und wer sich setzt, da er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
7Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. | 7Und wer den Leib des Flüssigen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | 7Wer sein Fleisch anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
8Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. | 8Und wenn der Flüssige seinen Speichel auf einen Reinen wirft, so muß dieser seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | 8Wenn er seinen Speichel wirft auf den der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
9Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. | 9Und jeder Sattel, auf dem der Flüssige reitet, wird unrein. | 9Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. |
10Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. | 10Und wer irgend etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, der wird unrein bis zum Abend. Und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | 10Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
11Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. | 11Und jeder, den der Flüssige berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abgespült zu haben, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | 11Und welchen er anrühret, ehe er die Hände wäschet, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
12Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. | 12Irdene Gefäße, die der Flüssige berührt, müssen zerbrochen, alle hölzernen Gefäße aber mit Wasser abgespült werden. | 12Wenn er ein irden Gefäß anrühret, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. |
13Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein. | 13Wenn aber der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er von da ab, wo er rein wurde, sieben Tage zählen; alsdann soll er seine Kleider waschen und seinen Leib in lebendigem Wasser baden - so wird er rein werden. | 13Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nach dem er rein worden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein. |
14Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. | 14Am achten Tag aber nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, gehe hin vor Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester. | 14Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor der Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. |
15Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. | 15Der Priester aber soll sie herrichten, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer; und so soll ihm der Priester Sühne schaffen vor Jahwe wegen seines Flusses. | 15Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. |
16Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. | 16Wenn jemandem der Same entgeht, so muß er seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend. | 16Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgehet, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
17Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. | 17Und alles Kleid und alles Leder, an das solcher Same kommt, muß gewaschen werden und bleibt unrein bis zum Abend. | 17Und das Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen beflecket ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend |
18Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. | 18Und wenn einer bei einem Weibe liegt und Samenerguß erfolgt, so müssen sie sich baden und bleiben unrein bis zum Abend. | 18Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
19Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. | 19Wenn ein Weib flüssig wird, indem sie ihres Leibes Blutfluß hat, so haftet an ihr die Unreinigkeit sieben Tage lang, und jeder, der Sie berührt, wird unrein bis zum Abend. | 19Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend. |
20Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. | 20Und alles, worauf sie liegt während ihrer Unreinigkeit, wird unrein; und alles, worauf sie sitzt, wird unrein. | 20Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein sein; und worauf sie sitzt, wird unrein sein. |
21Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. | 21Und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | 21Und wer ihr Lager anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
22Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. | 22Und jeder, der irgend ein Geräte berührt, auf dem Sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | 22Und wer anrühret irgendwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
23Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. | 23Und wenn er etwas berührt, was sich auf dem Lager oder auf dem Geräte befindet, auf dem sie sitzt, so wird er unrein bis, zum Abend. | 23Und wer etwas anrühret, das auf ihrem Lager, oder wo sie gesessen, gelegen oder gestanden, soll unrein sein bis auf den Abend. |
24Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. | 24Und wenn einer bei ihr liegen sollte und von ihrer Unreinigkeit an ihn kommt, so bleibt er sieben Tage lang unrein, und alles Lager, auf dem er liegt, wird unrein. | 24Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein. |
25Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein. | 25Wenn aber ein Weib lange Zeit hindurch den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, oder wenn Sie blutflüssig bleibt über die Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit hinaus, so gilt von ihr die ganze Zeit hindurch, die sie an dem unreinen Flusse leidet, dasselbe, wie zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit: Sie ist unrein. | 25Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein. |
26Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. | 26Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit. | 26Alles Lager, darauf sie liegt, die ganze Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer Absonderung. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich der Unreinigkeit ihrer Absonderung. |
27Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. | 27Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | 27Wer der etwas anrühret, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
28Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. | 28Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Fluß, so soll sie noch sieben Tage zählen: darnach soll sie als rein gelten. | 28Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; danach soll sie rein sein. |
29Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. | 29Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und dieselben zum Priester bringen an die Thüre des Offenbarungszeltes. | 29Und am achten Tage soll sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. |
30Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. | 30Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer herrichten, und so soll ihr der Priester vor Jahwe Sühne schaffen wegen ihres unreinen Flusses. | 30Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer und sie versöhnen vor dem HERRN über dem Fluß ihrer Unreinigkeit. |
31So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. | 31So sollst du die Israeliten verwarnen in betreff ihrer Unreinigkeit, damit Sie nicht sterben infolge ihrer Unreinigkeit, indem Sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. | 31So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter euch ist. |
32Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird, | 32Das sind die Bestimmungen in betreff des Flüssigen und dessen, dem der Same entgeht, so daß er dadurch unrein wird; | 32Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat, und dem der Same im Schlaf entgehet, daß er unrein davon wird, |
33und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt. | 33und in betreff derjenigen, die an ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit leidet, und dessen, der einen Fluß hat, es sei ein Mann oder ein Weib, sowie dessen, der bei einer Unreinen liegt. | 33und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt. |
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