5.Mose 19
Parallel Kapitel
LUTTEXMOD
1Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst,1Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker ausrottet, deren Land dir Jahwe, dein Gott, verleiht, und du sie vertrieben und in ihren Städten und Häusern Wohnung genommen hast,1Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du sie einnehmest, und in ihren Städten und Häusern wohnest,
2sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.2sollst du dir in deinem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Besitze giebt, drei Städte aussondern.2sollst du dir drei Städte aussondern im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.
3Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat.3Du hast dir den Weg dahin in stand zu setzen und das Gebiet deines Landes, das dich Jahwe, dein Gott, wird einnehmen lassen, in drei Kreise einzuteilen; und dies soll geschehen, damit jeder Totschläger sich dorthin flüchten könne.3Und sollst gelegene Orte wählen und die Grenze deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat.
4Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,4Und zwar hat es folgende Bewandtnis mit dem Totschläger, der sich dorthin flüchten kann, um am Leben zu bleiben: Wer einen andern unversehens und ohne daß er ihm von früher her feind war, tötet,4Und das soll die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorhin keinen Haß auf ihn gehabt,
LUTTEXMOD
5sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe,5zum Beispiel, wenn einer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu fällen, und es holt seine Hand mit der Axt aus, um einen Baum zu fällen, und das Eisen fährt vom Stiel ab und trifft seinen Nächsten so, daß er stirbt, ein solcher mag sich in eine dieser Städte flüchten, um am Leben zu bleiben,5sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und holete mit der Hand die Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe, der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe,
6auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat.6damit nicht der Bluträcher, wenn er erhitzten Gemütes ist, dem Totschläger nachsetze und ihn, weil der Weg weit ist, einhole und totschlage, obschon er keineswegs des Todes schuldig ist, da er ihm nicht von früher her feind war.6auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihm seine Seele, so doch kein Urteil des Todes an ihm ist, weil er keinen Haß vorhin zu ihm getragen hat.
7Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst.7Deshalb gebe ich dir diesen Befehl: Du sollst dir drei Städte aussondern.7Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst.
8Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben8Und wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet so erweitert, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land giebt, dessen Verleihung er deinen Vätern verheißen hat,8Und so der HERR, dein Gott, deine Grenze weitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat, deinen Vätern zu geben
9(so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,9sofern du dir die Befolgung aller dieser Gebote, die ich dir heute gebe, angelegen sein lässest, indem du allezeit Jahwe, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst, so sollst du zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen,9(so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du danach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
LUTTEXMOD
10auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen.10damit in deinem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, nicht das Blut eines Unschuldigen vergossen werde, und du so mit Blutschuld beladen werdest.10auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe, und kommen Blutschulden auf dich.
11Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,11Wenn aber ein solcher in eine dieser Städte fliehen sollte, der aus Haß gegen seinen Nächsten diesem aufgelauert, ihn überfallen und ihn derart geschlagen hat, daß er starb,11Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihm seine Seele tot und fleucht in dieser Städte eine,
12so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe.12so sollen die Vorgesetzten seiner Stadt ihn von dort holen lassen und an den Bluträcher ausliefern, daß er sterbe.12so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe.
13Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.13Du sollst nicht mitleidig auf ihn blicken, sondern sollst das Blut des Unschuldigen aus Israel hinwegtilgen, damit es dir wohl gehe.13Deine Augen sollen sein nicht verschonen, und sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohlgehe.
14Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen.14Verrücke nicht die Grenze deines Nachbarn, welche die Vorfahren gezogen haben, bei deinem Besitztume, das du in dem Lande, welches dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, bekommen wirst.14Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen.
LUTTEXMOD
15Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.15Ein einziger Zeuge soll gegen niemanden aufkommen, wenn es sich um irgend ein Verbrechen oder Vergehen - irgend eine Verfehlung, die einer begehen kann, - handelt; erst auf die Aussage von zwei oder von drei Zeugen hin soll eine Sache Giltigkeit haben.15Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend einer Missetat oder Sünde, es sei, welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Munde zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
16Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,16Wenn gegen irgend wen ein frevelhafter Zeuge auftritt, um ihn einer Übertretung anzuklagen,16Wenn ein freveler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden;17so sollen sich die beiden Männer, die den Streit haben, vor Jahwe stellen, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit vorhanden sein werden,17so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden;
18und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,18und die Richter sollen sorgfältig untersuchen, und stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein lügenhafter Zeuge war, daß er Lügen gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,18und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsch Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,
LUTTEXMOD
19so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust,19so sollt ihr über ihn als Strafe verhängen, was er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte, und sollst so das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.19so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du den Bösen von dir wegtust,
20auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir.20Und die Übrigen werden es vernehmen und sich fürchten und nicht wieder solcherlei Böses in deiner Mitte verüben.20auf daß die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir.
21Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.21Dein Auge soll kein Erbarmen kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!21Dein Auge soll sein nicht schonen. Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
Lutherbibel 1912

Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899

Modernized Text courtesy of Crosswire.org, made available in electronic format by Michael Bolsinger.

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