Parallel Kapitel 1Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. | 1Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß stattfinden lassen. | 1Über sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. |
2Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. | 2Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen. | 2Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HERRN. |
3Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. | 3Den Ausländer magst du drängen, das aber, was du von deinem Volksgenossen zu fordern hast, sollst du erlassen. | 3Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. |
4Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen, | 4Jedoch es wird keine Armen unter dir geben, - denn Jahwe wird dich reichlich segnen in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Erbbesitze geben wird, daß du es einnehmest, | 4Es soll allerdinge kein Bettler unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen; |
5allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. | 5falls du nur wirklich der Stimme Jahwes, deines Gottes, gehorchst, indem du auf die Befolgung aller dieser Gebote, die ich dir heute gebe, achtest. | 5allein daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du danach tust! |
6Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. | 6Denn Jahwe, dein Gott, hat dir den Segen verliehen, wie er dir verheißen hat, so daß du vielen Völkern leihen wirst, selber aber nicht zu entlehnen brauchst, und daß du über viele Völker herrschen wirst; über dich aber soll keines herrschen. | 6Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir geredet hat. So wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemand borgen. Du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. |
7Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, | 7Wenn es unter dir einen Armen giebt, irgend einen deiner Volksgenossen in einer deiner Ortschaften in deinem Lande, das Jahwe, dein Gott, dir giebt, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem armen Volksgenossen nicht verschließen, | 7Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, |
8sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. | 8sondern vielmehr deine Hand für ihn aufthun und ihm gerne leihen, so viel er in seinem Mangel bedarf, der ihn betroffen hat. | 8sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er mangelt. |
9Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. | 9Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein nichtswürdiger Gedanke aufsteige, nämlich: Das siebente Jahr, das Jahr des Erlasses, ist nahe! und daß du nicht einen mißgünstigen Blick auf deinen armen Volksgenossen werfest und ihm nichts gebest; wenn er dann deinetwegen zu Jahwe schreit, so wird eine Verschuldung auf dir lasten. | 9Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialstück sei, das da spreche: Es nahet herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zum HERRN rufen, so wirst du es Sünde haben; |
10Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. | 10Vielmehr geben sollst du ihm und sollst, wenn du ihm giebst, nicht verdrießlichen Sinnes sein; denn um solcher That willen wird dich Jahwe, dein Gott, segnen bei allem deinem Thun und bei allem, was deine Hand unternimmt. | 10sondern du sollst ihm geben, und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und was du vornimmst. |
11Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. | 11Denn niemals wird es im Land an Armen fehlen; darum gebiete ich dir: Thue gern für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande deine Hand auf! | 11Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. |
12Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. | 12Wenn sich dir einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft, so soll er sechs Jahre dein Sklave sein, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei ausgehen lassen. | 12Wenn sich dein Bruder, ein Ebräer oder Ebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. |
13Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, | 13Und wenn du ihn frei ausgehen lässest, so sollst du ihn nicht leer ziehen lassen. | 13Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, |
14sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. | 14Vielmehr sollst du ihm von deinen Schafen, von deiner Tenne und aus deiner Kelter eine gehörige Last mitgeben. Womit dich Jahwe, dein Gott, gesegnet hat, davon sollst du ihm geben | 14sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. |
15Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. | 15und sollst daran denken, daß du auch Sklave warst in Ägypten, und Jahwe, dein Gott, dich freigemacht hat; deshalb gebiete ich dir heute Solches. | 15Und gedenke, daß du auch Knecht warest in Ägyptenland, und der HERR, dein Gott, dich erlöset hat; darum gebiete ich dir solches heute. |
16Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), | 16Falls er aber zu dir sagt: Ich will nicht von dir wegziehen, - weil er dich und dein Haus lieb gewonnen hat, da es ihm wohl bei dir war, - | 16Wird er aber zur dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir, denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), |
17so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. | 17so nimm den Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr in die Thüre, so ist er dann für immer dein Sklave, und auch mit deiner Sklavin sollst du so verfahren. | 17so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. |
18Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust. | 18Es darf dir nicht schwer fallen, wenn du ihn frei ausgehen lassen mußt, denn, was an Wert das Doppelte des Lohns eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang abverdient; und so wird dich Jahwe, dein Gott, segnen in allem, was du thust. | 18Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst: denn er hat dir als ein zwiefältiger Taglöhner sechs Jahre gedienet; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust. |
19Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. | 19Jedes männliche erstgeborne Stück, das dir unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du Jahwe, deinem Gotte, weihen; mit den erstgebornen deiner Rinder darfst du nicht arbeiten und die erstgebornen deiner Schafe darfst du nicht scheren. | 19Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, das ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht bescheren die Erstlinge deiner Schafe. |
20Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. | 20An der Stätte, die Jahwe erwählt hat, mußt du sie Jahr für Jahr mit deiner Familie vor Jahwe, deinem Gotte, verzehren. | 20Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählet, du und dein Haus. |
21Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; | 21Und wenn sie einen Makel haben, lahm oder blind sind oder irgend einen anderen schlimmen Makel haben, so darfst du sie Jahwe, deinem Gotte, nicht opfern. | 21Wenn es aber einen Fehl hat, daß es hinket, oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott, |
22sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. | 22An deinem Wohnorte mußt du solche essen, der Unreine so gut, wie der Reine, wie eine Gazelle oder einen Hirsch. | 22sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seiest unrein oder rein, wie ein Reh und Hirsch; |
23Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. | 23Nur ihr Blut darfst du nicht genießen; auf die Erde mußt du es fließen lassen wie Wasser. | 23allein daß du seines Bluts nicht essest, sondern auf die Erde gießest, wie Wasser. |
Lutherbibel 1912 Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899 Modernized Text courtesy of Crosswire.org, made available in electronic format by Michael Bolsinger.
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