5.Mose 15:3
Parallel Verse
Lutherbibel 1912
Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.

Textbibel 1899
Den Ausländer magst du drängen, das aber, was du von deinem Volksgenossen zu fordern hast, sollst du erlassen.

Modernisiert Text
Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.

De Bibl auf Bairisch
Von aynn Fremdling derffst ys wol eintreibn, aber bei aynn Volksbruedern verzicht de Zeit drauf!

King James Bible
Of a foreigner thou mayest exact it again: but that which is thine with thy brother thine hand shall release;

English Revised Version
Of a foreigner thou mayest exact it: but whatsoever of thine is with thy brother thine hand shall release.
Biblische Schatzkammer

5.Mose 23:20
23:21 Von den Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen.

Matthaeus 17:25,26
Er sprach: Ja. Und als er heimkam, kam ihm Jesus zuvor und sprach: Was dünkt dich, Simon? Von wem nehmen die Könige auf Erden den Zoll oder Zins? Von Ihren Kindern oder von den Fremden?…

Johannes 8:35
Der Knecht aber bleibt nicht ewiglich im Hause; der Sohn bleibt ewiglich.

1.Korinther 6:6,7
sondern ein Bruder hadert mit dem andern, dazu vor den Ungläubigen.…

Galater 6:10
Als wir denn nun Zeit haben, so lasset uns Gutes tun an jedermann, allermeist aber an des Glaubens Genossen.

Links
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Lutherbibel 1912

Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899

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De Bibl auf Bairisch · Sturmibund · Salzburg · Bairn · Pfingstn 1998 · Hell Sepp
Kontext
5.Mose 15
2Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,…
Querverweise
5.Mose 15:2
Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.

5.Mose 23:20
23:21 Von den Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen.

5.Mose 15:2
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