Parallel Verse Lutherbibel 1912 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. Textbibel 1899 Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen. Modernisiert Text Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HERRN. De Bibl auf Bairisch Und dös laaufft yso: Wenn öbber non ayn glihens Geld zo n Zruggkriegn haet, mueß yr iem dös über s Samsjaar überhin stunddn. Von aynn andern Isryheeler derf yr daadl nix eintreibn, denn dyr Herr haat dö Stundung angschafft. King James Bible And this is the manner of the release: Every creditor that lendeth ought unto his neighbour shall release it; he shall not exact it of his neighbour, or of his brother; because it is called the LORD'S release. English Revised Version And this is the manner of the release: every creditor shall release that which he hath lent unto his neighbour; he shall not exact it of his neighbour and his brother; because the LORD'S release hath been proclaimed. Biblische Schatzkammer Nehemia 5:7-11 Jesaja 58:3 Amos 8:4-6 Matthaeus 6:12,14,15 Matthaeus 18:25-35 Lukas 6:34-38 Lukas 7:42 Jakobus 2:13 Links 5.Mose 15:2 Interlinear • 5.Mose 15:2 Mehrsprachig • Deuteronomio 15:2 Spanisch • Deutéronome 15:2 Französisch • 5 Mose 15:2 Deutsch • 5.Mose 15:2 Chinesisch • Deuteronomy 15:2 Englisch • Bible Apps • Bible HubLutherbibel 1912 Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899 Modernized Text courtesy of Crosswire.org, made available in electronic format by Michael Bolsinger. De Bibl auf Bairisch · Sturmibund · Salzburg · Bairn · Pfingstn 1998 · Hell Sepp Kontext 5.Mose 15 1Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. 2Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.… Querverweise 5.Mose 15:1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. 5.Mose 15:3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 5.Mose 31:10 und gebot ihnen und sprach: Je nach sieben Jahren, zur Zeit des Erlaßjahrs, am Fest der Laubhütten, Nehemia 10:31 auch wenn die Völker im Lande am Sabbattage bringen Ware und allerlei Getreide zu verkaufen, daß wir nichts von ihnen nehmen wollten am Sabbat und den Heiligen Tagen; und daß wir das siebente Jahr von aller Hand Beschwerung freilassen wollten. |