Parallel Verse Lutherbibel 1912 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll. Textbibel 1899 In solchem Halljahre sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitze kommen. Modernisiert Text Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll. De Bibl auf Bairisch In aynn sölchern Halljaar kriegt ayn Ieds aau wider seinn Bsiz zrugg. King James Bible In the year of this jubile ye shall return every man unto his possession. English Revised Version In this year of jubile ye shall return every man unto his possession. Biblische Schatzkammer 3.Mose 25:10 3.Mose 27:17-24 4.Mose 36:4 Links 3.Mose 25:13 Interlinear • 3.Mose 25:13 Mehrsprachig • Levítico 25:13 Spanisch • Lévitique 25:13 Französisch • 3 Mose 25:13 Deutsch • 3.Mose 25:13 Chinesisch • Leviticus 25:13 Englisch • Bible Apps • Bible HubLutherbibel 1912 Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899 Modernized Text courtesy of Crosswire.org, made available in electronic format by Michael Bolsinger. De Bibl auf Bairisch · Sturmibund · Salzburg · Bairn · Pfingstn 1998 · Hell Sepp Kontext 3.Mose 25 13Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll. 14Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,… Querverweise 3.Mose 25:10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 3.Mose 25:12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 3.Mose 25:28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 3.Mose 25:54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 3.Mose 27:24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. |