Parallel Verse Lutherbibel 1912 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. Textbibel 1899 Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt. Modernisiert Text Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen. De Bibl auf Bairisch Bringt yr aber dös noetige Geld nit vorzeitig auf, bleibt der Grund hinst eyn s Halljaar in n Bsiz von n Kaaufman. Dann freilich fallt yr yso und yso zrugg. King James Bible But if he be not able to restore it to him, then that which is sold shall remain in the hand of him that hath bought it until the year of jubile: and in the jubile it shall go out, and he shall return unto his possession. English Revised Version But if he be not able to get it back for himself, then that which he hath sold shall remain in the hand of him that hath bought it until the year of jubile: and in the jubile it shall go out, and he shall return unto his possession. Biblische Schatzkammer and in the 3.Mose 25:13 he shall Jesaja 35:9,10 Jeremia 32:15 1.Korinther 15:52-54 1.Thessalonicher 4:13-18 1.Petrus 1:4,5 Links 3.Mose 25:28 Interlinear • 3.Mose 25:28 Mehrsprachig • Levítico 25:28 Spanisch • Lévitique 25:28 Französisch • 3 Mose 25:28 Deutsch • 3.Mose 25:28 Chinesisch • Leviticus 25:28 Englisch • Bible Apps • Bible HubLutherbibel 1912 Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899 Modernized Text courtesy of Crosswire.org, made available in electronic format by Michael Bolsinger. De Bibl auf Bairisch · Sturmibund · Salzburg · Bairn · Pfingstn 1998 · Hell Sepp Kontext 3.Mose 25 …27so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.… Querverweise 3.Mose 25:10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 3.Mose 25:13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll. 3.Mose 25:29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann. 3.Mose 25:30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. |