4.Mose 30
Parallel Kapitel
LUTTEXMOD
130:2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:1Und Mose redete zu den Stammhäuptern der Israeliten also: Dies ist's, was Jahwe befohlen hat.1Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, das der HERR geboten hat:
230:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.2Wenn jemand Jahwe ein Gelübde thut oder einen Eid schwört, durch den er sich selbst zu einer Enthaltung verpflichtet, so soll er sein Wort nicht brechen, genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er handeln.2Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwöret, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht schwächen, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.
330:4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,3Und wenn eine Frauensperson Jahwe ein Gelübde thut und sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so lange sie noch in ledigem Stand im Hause ihres Vaters ist,3Wenn ein Weibsbild dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, weil sie in ihres Vaters Hause und im Magdtum ist;
430:5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 4und ihr Vater erfährt von ihrem Gelübde und der Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, und schweigt dazu, so haben alle ihre Gelübde Giltigkeit, und jederlei Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit.4und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie tut über ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweiget dazu: so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, des sie sich über ihre Seele verbunden hat.
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530:6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.5Wenn aber ihr Vater am gleichen Tag, an welchem er davon erfährt, ihr wehrt, so haben alle ihre Gelübde und die Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, keine Giltigkeit, und Jahwe wird ihr vergeben, da ihr Vater ihr gewehrt hat.5Wo aber ihr Vater wehret des Tages, wenn er's höret, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehret hat.
630:7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,6Falls sie sich aber verheiraten sollte, während noch Gelübde auf ihr lasten oder ein unbedacht ausgesprochenes Wort, durch das sie sich selbst verpflichtet hat,6Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis über ihre Seele;
730:8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 7und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu an dem Tag, an welchem er es erfahren hat, so haben ihre Gelübde Giltigkeit, und ihre Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, haben Giltigkeit.7und der Mann höret's und schweiget desselben Tages stille: so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden hat.
830:9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein.8Wenn aber ihr Mann am gleichen Tag, an welchem er davon erfährt, ihr wehrt, so macht er das Gelübde, das auf ihr lastet, und das unbedacht ausgesprochene Wort, durch das sie sich selbst verpflichtet hat, ungiltig, und Jahwe wird ihr vergeben.8Wo aber ihr Mann wehret des Tages, wenn er's höret, so ist ihr Gelübde los, das sie auf ihr hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein.
930:10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.9Das Gelübde einer Witwe aber und einer von ihrem Manne Verstoßenen - alles, wodurch sie sich selbst verpflichtet hat, - hat Giltigkeit für sie.9Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen: alles, wes sie sich verbindet über ihre Seele, das gilt auf ihr.
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1030:11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,10Wenn sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde thut oder sich selbst durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet,10Wenn jemandes Gesinde gelobet oder sich mit einem Eide verbindet über seine Seele;
1130:12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 11und ihr Mann davon erfährt, aber dazu schweigt und ihr nicht wehrt, so haben alle ihre Gelübde Giltigkeit, und jede Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit.11und der Hausherr höret's und schweiget dazu und wehret's nicht: so gilt all dasselbe Gelübde und alles, wes es sich verbunden hat über seine Seele.
1230:13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein.12Wenn aber ihr Mann am gleichen Tag, an welchem er von ihnen erfährt, sie ungiltig macht, so hat nichts von dem Giltigkeit, was sie ausgesprochen hat, seien es nun Gelübde oder die Verpflichtung zu einer Enthaltung; ihr Mann hat sie ungiltig gemacht, darum wird Jahwe ihr vergeben.12Macht's aber der Hausherr des Tages los, wenn er's höret, so gilt's nicht, was aus seinen Lippen gegangen ist, das es gelobet oder sich verbunden hat über seine Seele; denn der Hausherr hat's los gemacht; und der HERR wird ihm gnädig sein.
1330:14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 13Jedes Gelübde und jede eidliche Angelobung einer Enthaltung zum Behufe der Selbstkasteiung kann ihr Mann giltig und kann ihr Mann ungiltig machen.13Und alle Gelübde und Eide, zu verbinden, den Leib zu kasteien, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also:
1430:15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 14Und zwar, wenn ihr Mann von einem Tage zum andern dazu schweigt, so macht er alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die ihr obliegen, giltig; dadurch, daß er an dem Tag, an welchem er von ihnen erfuhr, dazu schwieg, hat er sie giltig gemacht.14Wenn er dazu schweiget von einem Tage zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde und Verbündnisse, die es auf ihm hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörete.
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1530:16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.15Sollte er sie aber ungiltig machen, nachdem er schon einige Zeit darum gewußt hat, so lädt er die Verschuldung, die daraus für sie erwächst, auf sich.15Wird er's aber schwächen, nachdem er's gehöret hat, so soll er die Missetat tragen.
1630:17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.16Das sind die Satzungen, welche Jahwe Mose anbefohlen hat, damit sie gelten zwischen einem Mann und seinem Weibe, sowie zwischen einem Vater und seiner Tochter, so lange Sie noch in ledigem Stand im Hause ihres Vaters ist.16Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, weil sie noch eine Magd ist in ihres Vaters Hause.
Lutherbibel 1912

Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899

Modernized Text courtesy of Crosswire.org, made available in electronic format by Michael Bolsinger.

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