3.Mose 25:33
Parallel Verse
Lutherbibel 1912
Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

Textbibel 1899
Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.

Modernisiert Text
Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

De Bibl auf Bairisch
Laasst ayn Brender d Einloesung bleibn, fallt iem sein Haus in n Halljaar wider zue, denn d Häuser in de Brenderstötn seind iener Örbbsiz unter de Isryheeler.

King James Bible
And if a man purchase of the Levites, then the house that was sold, and the city of his possession, shall go out in the year of jubile: for the houses of the cities of the Levites are their possession among the children of Israel.

English Revised Version
And if one of the Levites redeem, then the house that was sold, and the city of his possession, shall go out in the jubile: for the houses of the cities of the Levites are their possession among the children of Israel.
Biblische Schatzkammer

a man purchase of the Levites.

3.Mose 25:28
Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.

for the houses

4.Mose 18:20-24
Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.…

5.Mose 18:1,2
Die Priester, die Leviten des ganzen Stammes Levi, sollen nicht Teil noch Erbe haben mit Israel. Die Opfer des HERRN und sein Erbteil sollen sie essen.…

Links
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Lutherbibel 1912

Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899

Modernized Text courtesy of Crosswire.org, made available in electronic format by Michael Bolsinger.

De Bibl auf Bairisch · Sturmibund · Salzburg · Bairn · Pfingstn 1998 · Hell Sepp
Kontext
3.Mose 25
32Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 33Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Querverweise
3.Mose 25:32
Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden.

3.Mose 25:34
Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

3.Mose 25:32
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