Parallel Verse Lutherbibel 1912 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. Textbibel 1899 Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten. Modernisiert Text Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. De Bibl auf Bairisch Laasst ayn Brender d Einloesung bleibn, fallt iem sein Haus in n Halljaar wider zue, denn d Häuser in de Brenderstötn seind iener Örbbsiz unter de Isryheeler. King James Bible And if a man purchase of the Levites, then the house that was sold, and the city of his possession, shall go out in the year of jubile: for the houses of the cities of the Levites are their possession among the children of Israel. English Revised Version And if one of the Levites redeem, then the house that was sold, and the city of his possession, shall go out in the jubile: for the houses of the cities of the Levites are their possession among the children of Israel. Biblische Schatzkammer a man purchase of the Levites. 3.Mose 25:28 for the houses 4.Mose 18:20-24 5.Mose 18:1,2 Links 3.Mose 25:33 Interlinear • 3.Mose 25:33 Mehrsprachig • Levítico 25:33 Spanisch • Lévitique 25:33 Französisch • 3 Mose 25:33 Deutsch • 3.Mose 25:33 Chinesisch • Leviticus 25:33 Englisch • Bible Apps • Bible HubLutherbibel 1912 Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899 Modernized Text courtesy of Crosswire.org, made available in electronic format by Michael Bolsinger. De Bibl auf Bairisch · Sturmibund · Salzburg · Bairn · Pfingstn 1998 · Hell Sepp Kontext 3.Mose 25 …32Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 33Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich. Querverweise 3.Mose 25:32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 3.Mose 25:34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich. |