Parallel Kapitel 1Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. | 1Wenn ihr das Land zum Erbbesitze verlost, sollt ihr Jahwe eine Hebe davon abgeben, eine heilige Gabe vom Lande, 25000 Ellen lang und 20000 Ellen breit; das soll nach seinem ganzen Umfange ringsum heilig sein. | 1Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilet, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit. Der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. |
2Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. | 2Und von dem sollen auf das Heiligtum entfallen 500 Ellen im Geviert ringsum, und fünfzig Ellen soll sein Bezirk ringsum betragen. | 2Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert (Ruten) ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. |
3Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste. | 3Von diesem Ausmaße sollst du abmessen einen Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite; darauf soll das Heiligtum, das Hochheilige, zu stehen kommen. | 3Und auf demselben Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen und das Allerheiligste. |
4Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. | 4Das ist eine heilige Gabe vom Lande; den Priestern, die das Heiligtum zu bedienen haben, die herannahen dürfen, um Jahwe zu bedienen, soll es gehören, und zwar soll es ihnen als Raum für Häuser dienen, indem es als heiliger Raum zum Heiligtume gehört. | 4Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. |
5Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen. | 5Und ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite soll den Leviten, die den äußeren Dienst am Tempel besorgen, als Grundbesitz zufallen, zwanzig Städte zum Bewohnen. | 5Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil zu zwanzig Kammern. |
6Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande. | 6Und zum Bodenbesitze der Stadt sollt ihr 5000 Ellen in der Breite und eine Länge von 25000 Ellen, entsprechend der Länge der heiligen Hebe, bestimmen. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. | 6Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend (Ruten) breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem abgesonderten Platz des Heiligtums. |
7Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. | 7Für den Fürsten aber sollt ihr Landbesitz bestimmen auf beiden Seiten der heiligen Hebe und des Bodenbesitzes der Stadt, vor der heiligen Hebe und vor dem städtischen Bodenbesitz, sowohl auf der Westseite als auf der Ostseite, und in der Länge entsprechend einem der Landanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze | 7Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten zwischen dem Platz der Priester und zwischen dem Platz der Stadt, gegen Abend und gegen Morgen; und sollen beide gegen Morgen und gegen Abend gleich lang sein. |
8Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme. | 8des Landes. Das soll ihm als Grundbesitz in Israel gehören, damit meine Fürsten mein Volk fortan nicht mehr vergewaltigen, sondern das übrige Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. | 8Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Hause Israel lassen für ihre Stämme. |
9Denn so spricht der HERR HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der HERR HERR. | 9So spricht der Herr Jahwe: Laßt's nun genug sein, ihr Fürsten Israels: Gewaltthat und Bedrückung schafft hinweg und übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit. Hört auf, mein Volk zu berauben! ist der Spruch des Herrn Jahwe. | 9Denn so spricht der HERR HERR: Ihr habt es lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; laßt ab vom Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der HERR HERR. |
10Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. | 10Ihr sollt richtige Wage, richtiges Epha und richtiges Bath führen. | 10Ihr sollt recht Gewicht und rechte Scheffel und recht Maß haben. |
11Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. | 11Das Epha und das Bath sollen einheitlich geregelt sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Chomer faßt und das Epha den zehnten Teil des Chomer beträgt. Nach dem Chomer soll die Regelung erfolgen. | 11Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath das zehnte Teil vom Homer habe und das Epha auch das zehnte Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. |
12Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot. | 12Und der Sekel soll 20 Gera betragen; fünf Sekel sollen fünf und zehn Sekel sollen zehn sein, und zu fünfzig Sekeln sollt ihr die Mine rechnen. | 12Aber ein Sekel soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel. |
13Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste. | 13Dies ist die Hebe, die ihr abgeben sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste. | 13Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich das sechste Teil eines Epha von einem Homer Weizen und das sechste Teil eines Epha von einem Homer Gerste. |
14Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. | 14Und die Bestimmung in betreff des Öls lautet: ein Zehntel Bath von jedem Kor; zehn Bath machen ein Kor. | 14Und vom Öl sollt ihr geben einen Bath, nämlich je den zehnten Bath vom Kor und den zehnten vom Homer; denn zehn Bath machen einen Homer. |
15Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der HERR HERR. | 15Ferner ein Schaf von der Herde, von je zweihundert, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speisopfer und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um ihnen Sühne zu schaffen, ist der Spruch des Herrn Jahwe. | 15Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der HERR HERR. |
16Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. | 16Das ganze Volk soll zu dieser Hebe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein. | 16Alles Volk im Lande soll solch Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. |
17Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel. | 17Dem Fürsten aber sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und den Neumonden und den Sabbaten bei allen Festversammlungen des Hauses Israel. Er soll herrichten lassen das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Heilsopfer, um dem Hause Israel Sühne zu schaffen. | 17Und der Fürst soll sein Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer opfern auf die Feste, Neumonden und Sabbate und auf alle hohen Feste des Hauses Israel, dazu Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel. |
18So spricht der HERR HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen. | 18So spricht der Herr Jahwe: Im ersten Monat, am ersten des Monats, sollst du einen fehllosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen. | 18So spricht der HERR HERR: Am ersten Tage des ersten Monden sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Wandel sei, und das Heiligtum entsündigen. |
19Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs. | 19Und der Priester soll etwas von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Pfoste des Tempels und an die vier Ecken der Einfriedigung des Altars und an die Pfoste des Thors des inneren Vorhofs thun. | 19Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des innern Vorhofs. |
20Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt. | 20Und ebenso sollst du thun im siebenten Monat, am ersten Tage des Monats, wegen derer, die sich etwa aus Irrtum oder Unwissenheit verfehlt haben, und sollt so den Tempel entsündigen. | 20Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monden, wo jemand geirret hat oder verführet ist, daß ihr das Haus entsündiget. |
21Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. | 21Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats sollt ihr das Passahfest feiern; sieben Tage hindurch sollen ungesäuerte Brote gegessen werden. | 21Am vierzehnten Tage des ersten Monden sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuert Brot essen. |
22Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. | 22Und der Fürst soll an jenem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Farren als Sündopfer herrichten lassen. | 22Und am selbigen Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. |
23Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. | 23Und die sieben Festtage hindurch soll er an jedem der sieben Tage als Brandopfer für Jahwe sieben Farren und sieben Widder ohne Fehl, sowie täglich einen Ziegenbock als Sündopfer herrichten lassen. | 23Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun, je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Wandel seien, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. |
24Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. | 24Und als Speisopfer soll er je ein Epha auf den Farren und ein Epha auf den Widder herrichten lassen und Öl, je ein Hin auf das Epha. | 24Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha einem Widder opfern und je ein Hin Öls zu einem Epha. |
25Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. | 25Im siebenten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Hauptfeste soll er sieben Tage lang ebensoviel herrichten lassen, sowohl Sündopfer, als Brandopfer, als Speisopfer und Öl. | 25Am fünfzehnten Tage des siebenten Monden soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. |
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