Parallel Verse Lutherbibel 1912 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, Textbibel 1899 Sollte aber der Totschläger den Bereich der Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, verlassen, Modernisiert Text Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, De Bibl auf Bairisch Waagt si allerdings dyr Tootschlager aus n Gebiet von dyr Freium ausher, King James Bible But if the slayer shall at any time come without the border of the city of his refuge, whither he was fled; English Revised Version But if the manslayer shall at any time go beyond the border of his city of refuge, whither he fleeth; Biblische Schatzkammer Links 4.Mose 35:26 Interlinear • 4.Mose 35:26 Mehrsprachig • Números 35:26 Spanisch • Nombres 35:26 Französisch • 4 Mose 35:26 Deutsch • 4.Mose 35:26 Chinesisch • Numbers 35:26 Englisch • Bible Apps • Bible HubLutherbibel 1912 Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899 Modernized Text courtesy of Crosswire.org, made available in electronic format by Michael Bolsinger. De Bibl auf Bairisch · Sturmibund · Salzburg · Bairn · Pfingstn 1998 · Hell Sepp Kontext 4.Mose 35 …25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 26Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.… Querverweise 4.Mose 35:25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 4.Mose 35:27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. |