4.Mose 4:30
von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.
Querverweise
4.Mose 4:3
von dreißig Jahren an bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie tun die Werke in der Hütte des Stifts.

4.Mose 4:29
Die Kinder Merari nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern sollst du auch ordnen,

4.Mose 4:31
Dieser Last aber sollen sie warten nach allem ihrem Amt in der Hütte des Stifts, das sie tragen die Bretter der Wohnung und Riegel und Säulen und Füße,

4.Mose 8:24
Das ist's, was den Leviten gebührt: von fünfundzwanzig Jahren und darüber taugen sie zum Amt und Dienst in der Hütte des Stifts;

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Lutherbibel 1912
4.Mose 4:29
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