Parallel Verse Lutherbibel 1912 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. Textbibel 1899 so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schätzungswert für den Zeitraum bis zum Halljahre beläuft, und er soll diesen Schätzungswert am gleichen Tag als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten. Modernisiert Text so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei. De Bibl auf Bairisch sollt dyr Priester önn Werd auf s Halljaar hin ausraittn, und dyr Weiher mueß dö Summ sofort als öbbs Heiligs für n Herrn zaln. King James Bible Then the priest shall reckon unto him the worth of thy estimation, even unto the year of the jubile: and he shall give thine estimation in that day, as a holy thing unto the LORD. English Revised Version then the priest shall reckon unto him the worth of thy estimation unto the year of jubile: and he shall give thine estimation in that day, as a holy thing unto the LORD. Biblische Schatzkammer 3.Mose 27:12,18 Links 3.Mose 27:23 Interlinear • 3.Mose 27:23 Mehrsprachig • Levítico 27:23 Spanisch • Lévitique 27:23 Französisch • 3 Mose 27:23 Deutsch • 3.Mose 27:23 Chinesisch • Leviticus 27:23 Englisch • Bible Apps • Bible HubLutherbibel 1912 Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899 Modernized Text courtesy of Crosswire.org, made available in electronic format by Michael Bolsinger. De Bibl auf Bairisch · Sturmibund · Salzburg · Bairn · Pfingstn 1998 · Hell Sepp Kontext 3.Mose 27 …22Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.… Querverweise 3.Mose 27:22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 3.Mose 27:24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. |