Parallel Kapitel 1Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. | 1Wenn sich jemand vergeht, indem er eine laut ausgesprochene Verwünschung anhört und könnte Zeuge sein, mag er nun den Thäter gesehen oder sonst in Erfahrung gebracht haben, hat aber keine Anzeige gemacht und so Schuld auf sich geladen, - | 1Wenn eine SeeLE sündigen würde, daß er einen Fluch höret, und er des Zeuge ist, oder gesehen oder erfahren hat und nicht angesagt, der ist einer Missetat schuldig. |
2Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. | 2oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es nun das Aas eines unreinen wilden Tiers oder das Aas eines unreinen Haustiers; oder das Aas eines unreinen Gewürms, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, - | 2Oder wenn eine SeeLE etwas Unreines anrühret, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehes oder Gewürmes, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. |
3Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. | 3oder wenn er mit der Unreinigkeit an einem Menschen in Berührung kommt, mit irgend welcher Unreinigkeit, infolge derer einer unrein sein kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, - | 3Oder wenn er einen unreinen Menschen anrühret, in waserlei Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht, und wird's inne, der hat sich verschuldet. |
4Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. | 4oder wenn jemand Ieichtfertigerweise schwört, daß er irgend etwas thun wolle, worauf man etwa leichtfertigerweise einen Schwur setzt, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät, | 4Oder wenn eine SeeLE schwöret, daß ihm aus dem Munde entfähret, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedacht), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. |
5Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, | 5so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät, bekennen, wessen er sich schuldig gemacht hat. | 5Wenn es nun geschiehet, daß er sich der eines verschuldet und erkennet sich, daß er daran gesündigt hat, |
6so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf-oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. | 6Sodann soll er Jahwe als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein Stück Kleinvieh, und zwar ein Weibchen, es sei ein Schaf oder eine Ziege, zum Sündopfer bringen, und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen. | 6so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf oder Ziegenmutter zum Sündopfer; so soll ihm der Priester seine Sünde versöhnen. |
7Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, | 7Wenn er aber zur Beschaffung eines Schafs zu arm ist, so soll er Jahwe als Buße für sein Vergehen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. | 7Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer. |
8und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; | 8Und zwar soll er sie zum Priester bringen; dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen. Er soll ihr dicht vor dem Genick den Kopf einknicken, ohne ihn abzutrennen. | 8Und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen. |
9und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, | 9Sodann soll er etwas von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen. Der Rest des Blutes aber soll auf den Grund des Altars ausgedrückt werden; ein Sündopfer ist es. | 9Und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer. |
10Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. | 10Die andere aber soll er zum Brandopfer herrichten, so, wie es sich gebührt. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden. | 10Die andere aber soll er zum Brandopfer machen nach seinem Recht. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat; so wird's ihm vergeben. |
11Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. | 11Wenn er aber zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier junger Tauben zu arm ist, so soll er als Opfergabe für sein Vergehen ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer bringen, doch ohne Öl darauf zu schütten oder Weihrauch darauf zu thun, denn es ist ein Sündopfer. | 11Vermag er aber nicht zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, so bringe er für seine Sünde sein Opfer, einen zehnten Teil Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl drauf legen noch Weihrauch drauf tun: denn es ist ein Sündopfer. |
12Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. | 12Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine reichliche Hand voll davon nehmen, als Duftteil von ihm, und soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehn lassen; ein Sündopfer ist es. | 12Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. |
13Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. | 13Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich bei irgend einem jener Anlässe schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden. Es soll aber wie das Speisopfer dem Priester gehören. Vorschriften in betreff der Schuldopfer. (Fortsetzung) | 13Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und soll des Priesters sein, wie ein Speisopfer. |
14Und der HERR redete mit Mose und sprach: | 14Und Jahwe redete mit Mose also: | 14Und der HERR redete mit Mose und sprach: |
15Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. | 15Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvorsätzlich an dem vergreift, was Jahwe geheiligt ist, so soll er Jahwe als Buße einen fehllosen Widder aus seiner Klienvieh-Herde, der nach deiner Schätzung einen Wert von mindestens zwei Sekeln heiligen Gewichts hat, zum Schuldopfer bringen. | 15Wenn sich eine SeeLE vergreift, daß sie es versiehet, und sich versündiget an dem, das dem HERRN geweihet ist, soll sie ihr Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Wandel von der Herde, der zween Sekel Silbers wert sei nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. |
16Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. | 16Und was er sich von dem Geheiligten widerrechtlich angeeignet hat, soll er zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Er soll es dem Priester übergeben, und der Priester soll ihm durch den Schuldopfer-Widder Sühne schaffen; so wird ihm vergeben werden. | 16Dazu, was er gesündiget hat an dem Geweiheten, soll er wiedergeben und das fünfte Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. |
17Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig | 17Und wenn sich jemand vergeht und unbewußt irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät und Verschuldung auf sich geladen hat, | 17Wenn eine SeeLE sündiget und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, das sie nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt, die hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig. |
18und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. | 18so soll er einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen, und der Priester soll ihm Sühne schaffen wegen des Vergehens, das er unbewußt begangen hat; so wird ihm vergeben werden. | 18Und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Wandel, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm seine Unwissenheit versöhnen, die er getan hat und wußte es nicht; so wird's ihm vergeben. |
19Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. | 19Ein Schuldopfer ist es; hat er sich doch gegen Jahwe verschuldet. | 19Das ist das Schuldopfer, das er dem HERRN verfallen ist. |
Lutherbibel 1912 Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899 Modernized Text courtesy of Crosswire.org, made available in electronic format by Michael Bolsinger.
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