2.Mose 22:7
22:6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
Querverweise
2.Mose 22:4
22:3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

2.Mose 22:6
22:5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

3.Mose 6:1
5:20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

3.Mose 6:2
5:21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem Herrn vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht,

3.Mose 19:13
Du sollst deinem Nächsten nicht unrecht tun noch ihn berauben. Es soll des Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den Morgen.

Links
2.Mose 22:7 Interlinear2.Mose 22:7 MehrsprachigÉxodo 22:7 SpanischExode 22:7 Französisch2 Mose 22:7 Deutsch2.Mose 22:7 ChinesischExodus 22:7 EnglischBible AppsBible Hub

Lutherbibel 1912
2.Mose 22:6
Seitenanfang
Seitenanfang