4.Mose 15
Textbibel 1899
1Und Jahwe redete mit Mose also: 2Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitze geben werde, 3und Jahwe ein Feueropfer bereiten wollt, es sei nun ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, um ein Gelübde abzutragen oder als freiwillige Gabe oder bei Gelegenheit eurer Feste, um Jahwe einen lieblichen Geruch zu bereiten durch ein Opfer von den Rindern oder den Schafen, 4so soll der, welcher Jahwe seine Opfergabe darbringt, zugleich ein Zehntel Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl angemacht ist, als Speisopfer darbringen. 5An Wein zum Trankopfer aber sollst du bei Brandopfern oder Schlachtopfern ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten. 6Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl angemacht ist, herrichten, 7und an Öl zum Speisopfer ein Drittel Hin; so wirst du Jahwe ein Opfer lieblichen Geruchs darbringen. 8Wirst du aber einen jungen Stier als Brandopfer oder Schlachtopfer herrichten zur Abtragung eines Gelübdes oder als Heilsopfer für Jahwe, 9so soll man zu dem jungen Rinde drei Zehntel Feinmehl, die mit einem halben Hin Öl angemacht sind, als Speisopfer darbringen. 10An Wein zum Trankopfer aber sollst du ein halbes Hin darbringen, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

11So soll verfahren werden bei jedem Rinde, bei jedem Widder und bei jedem Lamm von den Schafen oder den Ziegen. 12Entsprechend der Anzahl der Stücke, die ihr herrichtet, habt ihr Stück für Stück bei einem jeden so zu verfahren. 13Jeder Landeseingeborne hat nach diesen Bestimmungen zu verfahren, wenn er Jahwe ein Feueropfer lieblichen Geruchs darbringt.

14Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält oder ein solcher, der für immer unter euch ist, so soll er ebenso verfahren, wie ihr verfahrt. 15Einerlei Satzung gilt für jedermann, für euch, wie für den Fremden, der sich bei euch aufhält. Das ist eine für alle Zeiten und Geschlechter geltende Satzung: vor Jahwe gilt für den Fremden dasselbe, wie für euch. 16Ein und dieselben Bestimmungen und Ordnungen gelten für euch und für den Fremden, der sich bei euch aufhält.

17Und Jahwe redete mit Mose also: 18Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde, 19so sollt ihr, wenn ihr von dem Getreide des Landes eßt, Jahwe eine Hebe abgeben. 20Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebe abgeben; ebenso, wie die Hebe von der Tenne, sollt ihr sie abgeben. 21Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr Jahwe eine Hebe geben, von Geschlecht zu Geschlecht.

22Und wenn ihr euch unvorsätzlich vergeht und irgend eines dieser Gebote, die Jahwe Mose aufgetragen hat, zu befolgen unterlaßt, 23irgend etwas von dem, was euch Jahwe durch Mose hat befehlen lassen, von dem Tag an, an welchem Jahwe Gebote gab, und weiterhin, von Geschlecht zu Geschlecht, 24so soll, wenn das Versehen unwissentlich von der Gemeinde begangen worden ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier zum Brandopfer herrichten, zu einem lieblichen Geruch für Jahwe, nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer, wie es sich gebührt, und einen Ziegenbock zum Sündopfer. 25Wenn nun der Priester der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne geschafft haben wird, so wird ihnen vergeben werden. Denn es war ein Versehen, und sie haben ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers für Jahwe, dazu ihr Sündopfer vor Jahwe wegen ihres Versehens dargebracht. 26So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten, sowie dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, vergeben werden; denn das Vergehen fiel dem ganzen Volke zur Last.

27Wenn sich dagegen ein einzelner unvorsätzlich vergeht, so hat er eine einjährige Ziege als Sündopfer darzubringen. 28Und der Priester soll dem, der sich durch sein Versehen unvorsätzlich gegen Jahwe vergangen hat, Sühne schaffen, indem er die Sühnegebräuche für ihn vollzieht, so wird ihm vergeben werden. 29Ein und dieselbe Bestimmung gilt für euch, - für den Landeseingebornen unter den Israeliten, wie für den Fremden, der sich unter ihnen aufhält, - wenn jemand unvorsätzlich etwas thut. 30Wenn aber jemand vorsätzlich sündigt, er sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der lästert Jahwe; ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen. 31Denn er hat das Wort Jahwes für nichts geachtet und sein Gebot zu nichte gemacht; ein solcher soll unerbittlich weggetilgt werden - seine Verschuldung lastet auf ihm.

32Während die Israeliten in der Steppe waren, ertappten sie einen Mann, der am Sabbattage Holz laß. 33Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzlesen ertappt hatten, zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde. 34Und man legte ihn in Gewahrsam; denn es war noch keine Bestimmung darüber vorhanden, was mit ihm zu geschehen habe. 35Jahwe aber sprach zu Mose: Der Mann ist mit dem Tode zu bestrafen; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen! 36Da führte ihn die ganze Gemeinde hinaus vor das Lager und steinigte ihn zu Tode, wie Jahwe Mose befohlen hatte.

37Und Jahwe sprach zu Mose also: 38Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen, sie sollen sich Quasten an den Zipfeln ihrer Kleider machen, sie und ihre Nachkommen, und an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen. 39Das soll euch ein bedeutsamer Schmuck sein: wenn ihr ihn anseht, so sollt ihr aller Gebote Jahwes gedenken, daß ihr nach ihnen thut und nicht abschweift zu dem, was euer Herz und eure Augen gelüstet, durch die ihr euch zur Abgötterei verführen laßt; 40damit ihr aller meiner Gebote eingedenk seid und nach ihnen thut und so heilig seid vor eurem Gott. 41Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, Jahwe, euer Gott!

Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899

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