Parallel Verse Lutherbibel 1912 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. Textbibel 1899 und der Bluträcher ihn außerhalb des Bereichs der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, antreffen, und sollte dann der Bluträcher den Totschläger töten, so hat er keine Blutschuld. Modernisiert Text und der Bluträcher findet ihn außer der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, der soll des Bluts nicht schuldig sein. De Bibl auf Bairisch und dyr Bluetröcher dyrwischt n eyn Ort, ist yr für iem voglfrei. Er kan n umbringen, aane däß yr bluetschuldig werd. King James Bible And the revenger of blood find him without the borders of the city of his refuge, and the revenger of blood kill the slayer; he shall not be guilty of blood: English Revised Version and the avenger of blood find him without the border of his city of refuge, and the avenger of blood slay the manslayer; he shall not be guilty of blood: Biblische Schatzkammer he shall not be guilty of blood. 2.Mose 22:2 5.Mose 19:6,10 Links 4.Mose 35:27 Interlinear • 4.Mose 35:27 Mehrsprachig • Números 35:27 Spanisch • Nombres 35:27 Französisch • 4 Mose 35:27 Deutsch • 4.Mose 35:27 Chinesisch • Numbers 35:27 Englisch • Bible Apps • Bible HubLutherbibel 1912 Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899 Modernized Text courtesy of Crosswire.org, made available in electronic format by Michael Bolsinger. De Bibl auf Bairisch · Sturmibund · Salzburg · Bairn · Pfingstn 1998 · Hell Sepp Kontext 4.Mose 35 …26Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.… Querverweise 2.Mose 22:2 22:1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 4.Mose 35:26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 4.Mose 35:28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. |