Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. Querverweise 3.Mose 25:10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 3.Mose 25:13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll. 3.Mose 25:29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann. 3.Mose 25:30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. Links 3.Mose 25:28 Interlinear • 3.Mose 25:28 Mehrsprachig • Levítico 25:28 Spanisch • Lévitique 25:28 Französisch • 3 Mose 25:28 Deutsch • 3.Mose 25:28 Chinesisch • Leviticus 25:28 Englisch • Bible Apps • Bible HubLutherbibel 1912 |