2.Mose 30:14
Wer in der Zahl ist von zwanzig Jahren und darüber, der soll solch Hebopfer dem HERRN geben.
Querverweise
2.Mose 30:13
Es soll aber ein jeglicher, der in der Zahl ist, einen halben Silberling geben nach dem Lot des Heiligtums (ein Lot hat zwanzig Gera). Solcher halber Silberling soll das Hebopfer des HERRN sein.

2.Mose 30:15
Der Reiche soll nicht mehr geben und der Arme nicht weniger als den halben Silberling, den man dem HERRN zur Hebe gibt für die Versöhnung ihre Seelen.

4.Mose 1:3
von zwanzig Jahren an und darüber, was ins Heer zu ziehen taugt in Israel; ihr sollt sie zählen nach ihren Heeren, du und Aaron.

Hesekiel 45:16
Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.

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Lutherbibel 1912
2.Mose 30:13
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