2.Mose 22:30
Parallel Verse
Lutherbibel 1912
22:29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben.

Textbibel 1899
Ebenso sollst du es halten mit deinem Rind und deinem Schaf: sieben Tage hindurch soll es bei seiner Mutter bleiben; am achten Tage sollst du es mir darbringen.

Modernisiert Text
So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schaf. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du mir's geben.

De Bibl auf Bairisch
Mit de Rinder, Schaaf und Hetn haltst ys gnaun yso. Sibn Täg sollnd s bei dyr Mueter bleibn; aft gibst ys mir.

King James Bible
Likewise shalt thou do with thine oxen, and with thy sheep: seven days it shall be with his dam; on the eighth day thou shalt give it me.

English Revised Version
Likewise shalt thou do with thine oxen, and with thy sheep: seven days it shall be with its dam; on the eighth day thou shalt give it me.
Biblische Schatzkammer

likewise

5.Mose 15:19
Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe.

seven days

3.Mose 22:27
Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.

Links
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Lutherbibel 1912

Textbibel des Alten und Neuen Testaments, Emil Kautzsch, Karl Heinrich Weizäcker - 1899

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De Bibl auf Bairisch · Sturmibund · Salzburg · Bairn · Pfingstn 1998 · Hell Sepp
Kontext
2.Mose 22
2922:28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. 3022:29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. 3122:30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.
Querverweise
1.Mose 17:12
Ein jegliches Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen.

3.Mose 12:3
Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.

3.Mose 22:27
Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.

5.Mose 15:19
Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe.

2.Mose 22:29
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