Nehemia 11:23
Denn es war des Königs Gebot über sie, daß man den Sängern treulich gäbe, einen jeglichen Tag seine Gebühr.
Querverweise
2.Koenige 25:30
und es ward ihm ein Teil bestimmt, das man ihm allewege gab vom König, auf einen jeglichen Tag sein ganzes Leben lang.

Esra 6:8
Auch ist von mir befohlen, was man den Ältesten der Juden tun soll, zu bauen das Haus Gottes; nämlich, daß man aus des Königs Gütern von den Renten jenseits des Wassers mit Fleiß nehme und gebe es den Leuten und daß man ihnen nicht wehre;

Esra 7:20
Auch was mehr not sein wird zum Hause deines Gottes, das dir vorfällt auszugeben, das laß geben aus der Kammer des Königs.

Nehemia 12:47
Aber ganz Israel gab den Sängern und Torhütern Teile zu den Zeiten Serubabels und Nehemias, einen jeglichen Tag sein Teil; und sie gaben Geheiligtes für die Leviten, die Leviten aber gaben Geheiligtes für die Kinder Aaron.

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Lutherbibel 1912
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