3.Mose 12:4
Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
Querverweise
3.Mose 12:3
Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.

3.Mose 12:5
Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

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Lutherbibel 1912
3.Mose 12:3
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